(1) Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch
- 1.
- eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder
- 2.
- die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können.
(2) Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen, psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten, soweit die Leistungen nicht von § 46 Absatz 1 erfasst sind.
(3) In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung nach § 46 Absatz 3 werden heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht. Die Vorschriften der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder finden Anwendung. In Verbindung mit schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger werden die Leistungen ebenfalls als Komplexleistung erbracht.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/5262 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4787 - Praxis der Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen bei Trisomie 21 insbesondere bei Kindern und JugendlichenBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2018
- 2. 18/13338 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. August 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. August 2017
- 3. 19/16470 - Unterrichtung: Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des BundesteilhabegesetzesBundestag Drucksachen · 8. Januar 2020
- 4. 19/22071 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21727 - Kinder mit Autismus-Spektrum-StörungBundestag Drucksachen · 2. September 2020
- 5. 19/21727 - Kleine Anfrage: Kinder mit Autismus-Spektrum-StörungBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 6. 19/30311 - Kleine Anfrage: Kinder mit besonderem Förderbedarf in der frühkindlichen BildungBundestag Drucksachen · 4. Juni 2021
- 7. 19/30829 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30311 - Kinder mit besonderem Förderbedarf in der frühkindlichen BildungBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 8. 20/5150 - Unterrichtung: Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des BundesteilhabegesetzesBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2022