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31. Januar 2026
31. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte
- 1.
- wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben,
- 1a.
- nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr mindestens einen Kalendermonat krank gewesen sind, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind,
- 2.
- wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben,
- 3.
- wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a des Zweiten Buches als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,
- 3a.
- nach dem vollendeten 17. Lebensjahr mindestens einen Kalendermonat bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a des Zweiten Buches als Ausbildungsuchende gemeldet waren, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind,
- 4.
- nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Sinne des Rechts der Arbeitsförderung teilgenommen haben (Zeiten einer schulischen Ausbildung), insgesamt jedoch höchstens bis zu acht Jahren, oder
- 5.
- eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit,
- 6.
- Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen haben; dies gilt nicht für Empfänger der Leistung,
- a)
- die Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise oder
- b)
- nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen haben.
(2) Anrechnungszeiten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bis 3a liegen nur vor, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes unterbrochen ist; dies gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine selbständige Tätigkeit ist nur dann unterbrochen, wenn sie ohne die Mitarbeit des Versicherten nicht weiter ausgeübt werden kann.
(3) Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen bei Versicherten, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 versicherungspflichtig werden konnten, erst nach Ablauf der auf Antrag begründeten Versicherungspflicht vor.
(4) Anrechnungszeiten liegen bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld nicht vor, wenn die Bundesagentur für Arbeit für sie Beiträge an eine Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung, an ein Versicherungsunternehmen oder an sie selbst gezahlt haben.
(4a) Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind nur Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt.
(5) Anrechnungszeiten sind nicht für die Zeit der Leistung einer Rente wegen Alters zu berücksichtigen.
Fachbeiträge • 2
- 1. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 2. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12590 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11926 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/12087 - Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichternBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 3. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 4. 19/28115 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den MutterschutzBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 5. 20/4360 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3943 - Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3901 - Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4053 - Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut e) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4055 - Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmenBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 6. 20/1680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 7. 20/12772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 8. 21/1858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025