(1) Besteht am 1. Januar 1992 Anspruch auf eine Rente, werden dafür persönliche Entgeltpunkte ermittelt (Umwertung), indem der Monatsbetrag der zu leistenden anpassungsfähigen Rente einschließlich des Erhöhungsbetrags in einer Halbwaisenrente durch den aktuellen Rentenwert und den für die Rente zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rentenartfaktor geteilt wird. Beruht der Monatsbetrag der Rente sowohl auf Zeiten der allgemeinen Rentenversicherung als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung, erfolgt die Umwertung für die jeweiligen Rententeile getrennt. Über die Umwertung ist spätestens in der Mitteilung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 1992 zu informieren. Ein besonderer Bescheid ist nicht erforderlich.
(2) Bei der Umwertung ist der Rentenbetrag zugrunde zu legen, der sich vor Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die nur anteilige Leistung der Rente ergibt.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind für die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten aus einer vor dem 1. Januar 1992 geleisteten Rente entsprechend anzuwenden.
(4) Abweichend von Absatz 1 sind
- 1.
- Erziehungsrenten, auf die am 31. Dezember 1991 ein Anspruch bestand,
- 2.
- Renten, die nach Artikel 23 §§ 2 oder 3 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juni 1990 (BGBl. 1990 II S. 518) berechnet worden sind und nicht mit einer nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets berechneten Rente zusammentreffen,
(5) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die vom 1. Januar 1992 an als Regelaltersrente geleistet werden, sind auf Antrag neu zu berechnen, wenn nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit Beitragszeiten zurückgelegt sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/140 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017Bundestag Drucksachen · 30. November 2017
- 2. 18/13119 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13037 - Die Rentenlücke zwischen Männern und FrauenBundestag Drucksachen · 14. Juli 2017
- 3. 19/6240 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2018) und Gutachten des SozialbeiratsBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2018
- 4. 18/13594 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13470 - Auswirkungen der Abschaffung des RentnerprivilegsBundestag Drucksachen · 19. September 2017
- 5. 19/15036 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/14506 - Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des BundesBundestag Drucksachen · 12. November 2019
- 6. 19/15630 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2019) und Gutachten des SozialbeiratsBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 7. 19/20953 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Juli 2020
- 8. 19/17630 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. März 2020