(1) Einkommen (§ 18a des Vierten Buches) von Berechtigten, das mit einer Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente zusammentrifft, wird hierauf angerechnet. Dies gilt nicht bei Witwenrenten oder Witwerrenten, solange deren Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt.
(2) Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet. Führt das Einkommen auch zur Kürzung oder zum Wegfall einer vergleichbaren Rente in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, ist der anrechenbare Betrag mit dem Teil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Entgeltpunkte für Zeiten im Inland zu den Entgeltpunkten für alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz zurückgelegten Zeiten stehen.
(3) Für die Einkommensanrechnung ist bei Anspruch auf mehrere Renten folgende Rangfolge maßgebend:
- 1.
- (weggefallen)
- 2.
- Witwenrente oder Witwerrente,
- 3.
- Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten.
(4) Trifft eine Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente zusammen, ist der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente das Einkommen zugrunde zu legen, das sich nach Durchführung der Einkommensanrechnung auf die Erziehungsrente ergibt.
Fußnote
(+++ § 97 Abs. 3 Satz 1 u. 3: Zur Nichtanwendung vgl. § 314 Abs. 3 Satz 2 +++)
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Öffentliche Quellen • 15
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- 2. 19/13890 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2019
- 3. 19/7376 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 4. 19/14870 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13824 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 5. 19/9766 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021) - Drucksache 19/8693 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 6. 19/27559 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26510 - Zuverdienstgrenzen beim RentenbezugBundestag Drucksachen · 15. März 2021
- 7. 19/29900 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2020Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 8. 20/5114 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4636 - Finanzielle Situation von Witwen und Entwicklung bei den WitwenrentenBundestag Drucksachen · 27. Dezember 2022