(1) Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist eine selbständige Bundesoberbehörde. Es hat seinen Sitz in Bonn.
(2) Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung dem Bundesministerium für Gesundheit. Es ist, soweit es die Aufsicht nach diesem Gesetz ausübt, nur an allgemeine Weisungen des zuständigen Bundesministeriums gebunden.
(3) Das Bundesamt für Soziale Sicherung begleitet in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bei der Weiterentwicklung der Informationstechnik. Die Kosten des Bundesamtes für Soziale Sicherung werden von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erstattet. Die Kosten werden nach dem tatsächlich entstandenen Personal- und Sachaufwand berechnet.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/3383 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie der Organisation der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2018
- 2. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 3. 20/1679 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 4. 20/3097 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. August 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. August 2022
- 5. 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2022
- 6. 21/2300 - Unterrichtung: Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des BundesBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2025