(1) Der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags, beim Fehlen eines Antrags nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Erstattung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen. Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
(2) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung.
(3) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. Die Verjährung wird auch durch Antrag auf Erstattung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/15877 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/15438 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/15659 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/242 - Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten - Doppelverbeitragung abschaffen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/15436 - Doppelverbeitragung konsequent beenden - Versicherte entlastenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 2. 20/1679 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 3. 21/5704 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5056 - Situation von Saisonarbeitskräften und gesundheitspolitische AuswirkungenBundestag Drucksachen · 30. April 2026