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2. Februar 2026
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14. April 2026
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4. August 2026
4. August 2026
(1) Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen jährlich 14,5 Milliarden Euro in monatlich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds. Abweichend von Satz 1 beträgt der Zuschuss des Bundes im Jahr 2027 13,15 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro.
(2) Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm zufließenden Leistungen des Bundes nach Absatz 1 der landwirtschaftlichen Krankenkasse den auf sie entfallenden Anteil an der Beteiligung des Bundes. Der Überweisungsbetrag nach Satz 1 bemisst sich nach dem Verhältnis der Anzahl der Versicherten dieser Krankenkasse zu der Anzahl der Versicherten aller Krankenkassen; maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Juli des Vorjahres.
(3) Der Überweisungsbetrag nach Absatz 2 Satz 1 reduziert sich
- 1.
- um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Innovationsfonds nach § 92a Absatz 3 und 4 und
- 2.
- ab dem Jahr 2016 um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds nach den §§ 12 und 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
(4) Die dem Gesundheitsfonds nach § 12 Absatz 4 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2023, § 13 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2025 und § 13 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2026 gewährten zinslosen Darlehen in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro sind abweichend von § 13 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2025 und § 13 Absatz 4 und 5 des Haushaltsgesetzes 2026 in jährlichen Raten wie folgt zurückzuzahlen:
- 1.
- 1 Milliarde Euro bis spätestens 31. Dezember 2035,
- 2.
- 1 Milliarde Euro bis spätestens 31. Dezember 2036,
- 3.
- 1 Milliarde Euro bis spätestens 31. Dezember 2037,
- 4.
- 1 Milliarde Euro bis spätestens 31. Dezember 2038 und
- 5.
- 1,6 Milliarden Euro bis spätestens 31. Dezember 2039.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 41
- 1. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 2. 19/14200 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes - Zeit der anstrengungslosen Konsolidierung geht zu EndeBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2019
- 3. 19/13438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 4. 19/15700 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 5. 19/19841 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19424 - Aktuelle Haushaltsdaten zum Einzelplan 15 (Gesundheit) im 4. Quartal 2019Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2020
- 6. 19/19853 - Kleine Anfrage: Finanzielle Lage der SozialversicherungenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 7. 19/22601 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2020
- 8. 19/20371 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19853 - Finanzielle Lage der SozialversicherungenBundestag Drucksachen · 25. Juni 2020