(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136 bis 136b und 137d verpflichtet,
- 1.
- sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
- 2.
- einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört.
(3) Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 136a Absatz 3 dürfen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/2453 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2152 - Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte PflegeBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 2. 19/13589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/10523 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/10630 - Freiwillige Teilnahme der Patienten am ImplantateregisterBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 3. 19/10523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD)Bundestag Drucksachen · 29. Mai 2019
- 4. 19/30638 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30117 - Zukunft des deutschen TraumaregistersBundestag Drucksachen · 11. Juni 2021
- 5. 20/2725 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisierenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2022
- 6. 19/30117 - Kleine Anfrage: Zukunft des deutschen TraumaregistersBundestag Drucksachen · 27. Mai 2021
- 7. 20/9503 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9113 - Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren - Kürzungen der staatlichen Zuschüsse und wirtschaftliche Lage der KureinrichtungenBundestag Drucksachen · 28. November 2023
- 8. 20/9537 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9167 - Vermeidung von Fehlsteuerungsanreizen in der geplanten Vorhalte- und Investitionsfinanzierung im Rahmen der KrankenhausreformBundestag Drucksachen · 29. November 2023