(1) Das Forschungsdatenzentrum hat folgende Aufgaben:
- 1.
- die ihm vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und von der Vertrauensstelle übermittelten Daten nach § 303b Absatz 3 und § 303c Absatz 3 für die Auswertung für Zwecke nach § 303e Absatz 2 aufzubereiten,
- 2.
- Qualitätssicherungen der Daten vorzunehmen,
- 3.
- Anträge auf Datennutzung zu prüfen,
- 4.
- die für Zwecke nach § 303e Absatz 2 beantragten Daten den Nutzungsberechtigten nach § 303e zugänglich zu machen,
- 5.
- das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren,
- 6.
- ein öffentliches Antragsregister mit Informationen zu den antragstellenden Nutzungsberechtigten, zu den Vorhaben, für die Daten beantragt wurden, und deren Ergebnissen aufzubauen und zu pflegen,
- 7.
- die Verfahren der Datentransparenz zu evaluieren und weiterzuentwickeln,
- 8.
- Nutzungsberechtigte nach § 303e Absatz 1 zu beraten,
- 9.
- Schulungsmöglichkeiten für Nutzungsberechtigte anzubieten,
- 10.
- die wissenschaftliche Erschließung der Daten zu fördern und
- 11.
- die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu verarbeiten.
(2) Das Forschungsdatenzentrum richtet im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Arbeitskreis zur Sekundärnutzung von Versorgungsdaten nach § 303e Absatz 1 ein. Der Arbeitskreis wirkt beratend an der Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Evaluation des Datenzugangs mit. An dem Arbeitskreis nach Satz 1 sind zu beteiligen:
- 1.
- die maßgeblichen Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und in der Pflege,
- 2.
- Institutionen der Gesundheits- und Versorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden,
- 3.
- maßgebliche Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker Menschen sowie von Menschen mit Behinderung und
- 4.
- die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 des Elften Buches.
(3) Das Forschungsdatenzentrum hat die versichertenbezogenen Einzeldatensätze spätestens nach 100 Jahren zu löschen.
Fußnote
(+++ § 303d Abs. 1: Änderungsanweisung durch Art. 32 Nr. 14 G v. 12.12.2019 I 2652 mWv 1.1.2020 wegen textlicher Unstimmigkeit nicht ausführbar +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. Gesundheitsdaten für eine patientenzentrierte Versorgung und gemeinwohlorientierte ForschungEingeschränkter Zugriffwww.bzaek.de · 15. März 2023
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/13245 - Kleine Anfrage: Gründe für die geplante Zusammenführung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information und des Bundesinstituts für Arzneimittel und MedizinprodukteBundestag Drucksachen · 16. September 2019
- 2. 19/13438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 3. 21/8279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im GesundheitswesenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/13824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 5. 19/14867 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/134383, 19/13548 - Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/13539 - Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreibenBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 6. 19/13731 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13245 - Gründe für die geplante Zusammenführung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information und des Bundesinstituts für Arzneimittel und MedizinprodukteBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2019
- 7. 19/28338 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. April 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. April 2021
- 8. 20/954 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2Bundestag Drucksachen · 10. März 2022