(1) Das Bundesamt für Soziale Sicherung richtet eine bundesweite Transparenzstelle für Verträge nach den §§ 73b und 140a einschließlich der Verträge, die nach den §§ 73a, 73c und 140a in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung geschlossen wurden, (Vertragstransparenzstelle) ein. Die Vertragstransparenzstelle dient dem Zweck der Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich nach § 273 und der Information der Öffentlichkeit. Die Vertragstransparenzstelle führt ein Verzeichnis, das zu den Verträgen nach Satz 1 insbesondere Angaben enthält über
- 1.
- die Vertragsform,
- 2.
- die vertragschließende Krankenkasse,
- 3.
- bei einem Vertrag nach § 140a die Art der vertragschließenden Leistungserbringer,
- 4.
- den Tag des Vertragsbeginns,
- 5.
- soweit erfolgt, den Tag der Wirksamkeit von Vertragsänderungen,
- 6.
- den Tag des Vertragsendes,
- 7.
- den räumlichen Geltungsbereich des Vertrages,
- 8.
- soweit vorhanden, die dem Vertrag als Einschlusskriterien zugrunde liegenden Diagnosen und
- 9.
- die Vertragsnummer nach Satz 4.
(2) Die erstmalige Veröffentlichung des Verzeichnisses umfasst mindestens die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 9 und erfolgt bis spätestens zum 30. September 2020. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses mit sämtlichen Angaben nach Absatz 1 Satz 3 erfolgt bis spätestens zum 30. September 2021.
(3) Die Vertragstransparenzstelle bestimmt erstmalig bis zum 31. Juli 2020 das Nähere zu dem Verzeichnis nach Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, insbesondere
- 1.
- Art und Aufbau des Verzeichnisses,
- 2.
- das Verfahren für die Eintragung der Verträge in das Verzeichnis,
- 3.
- Art und Aufbau der im Verzeichnis enthaltenen Vertragsnummer und
- 4.
- das Verfahren für die Vergabe der Vertragsnummer.
(4) Die Krankenkassen sind verpflichtet, der Vertragstransparenzstelle auf Anforderung spätestens bis zum 31. August 2020 die für die erstmalige Veröffentlichung des Verzeichnisses erforderlichen Angaben nach Absatz 2 Satz 1 zu übermitteln. Veränderungen der Angaben nach Absatz 2 Satz 1 und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung vereinbarten Verträgen sind von den Krankenkassen ohne Anforderung zu übermitteln.
(5) Die Krankenkassen sind verpflichtet, der Vertragstransparenzstelle auf Anforderung spätestens bis zum 30. Juni 2021 die für die Veröffentlichung des Verzeichnisses nach Absatz 2 Satz 2 erforderlichen Angaben zu übermitteln. Veränderungen der Angaben und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung vereinbarten Verträgen sind von den Krankenkassen ohne Anforderung zu übermitteln.
(6) Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Vertragsnummer nach Absatz 1 Satz 4 schaffen die Vertragspartner die Voraussetzungen für die softwaretechnische Umsetzung der ärztlichen Übermittlungspflicht nach § 295 Absatz 1b Satz 1 und 8.
(7) Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Verwaltung der Vertragstransparenzstelle entstehenden Ausgaben werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt.
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Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/15662 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 2. 19/17155 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/15662 - Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz-GKV-FKG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/15790 - Verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einführen c) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneterder und Fraktion der AfD - Drucksache 19/15789 - Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen, Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen d) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/9233 - Wettbewerb in der privaten Krankenkasse stärken - Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel mitnehmen lassen e) zu dem Antrag der Abgeordneten .. und weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9565 - Mehr Qualitätstransparenz für Versicherte, mehr Anreize für bessere Versorgung - Solidarische Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 12. Februar 2020
- 3. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022
- 4. 19/30560 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26822, 19/27214, 19/28005 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27202 - Herdenimmunität durch flächendeckenden Antikörpertests ermitteln - Unnötige Impfrisiken vermeiden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24448 - Solidarische Pflegevollversicherung umsetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25349 - Rentenplus für pflegende Angehörige e) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria KleinSchmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18957 - Pflegende Angehörige unterstützen - Nicht nur in der Corona-Krise f) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19136 - Professionelle Pflegekräfte wertschätzen und entlasten - Nicht nur in der Corona-Krise g) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26889 - Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kai Gehring, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27829 - Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen i) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27874 - Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestaltenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2021
- 5. 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)Bundestag Drucksachen · 18. März 2022
- 6. 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)Bundestag Drucksachen · 18. August 2023
- 7. 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 16. August 2024
- 8. 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2025