(1) Die Krankenkassen können Versorgungsinnovationen fördern. Diese sollen insbesondere ermöglichen,
- 1.
- die Versorgung der Versicherten anhand des Bedarfs, der aufgrund der Datenauswertung ermittelt worden ist, weiterzuentwickeln und
- 2.
- Verträge mit Leistungserbringern unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nach Nummer 1 abzuschließen.
(2) Die Krankenkassen können ihren Versicherten Informationen zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen und zu sonstigen individuell geeigneten Versorgungsleistungen zur Verfügung stellen und individuell geeignete Versorgungsinnovationen oder sonstige individuell geeignete Versorgungsleistungen anbieten. Ein Eingreifen in die ärztliche Therapiefreiheit oder eine Beschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten im Rahmen von Maßnahmen nach Satz 1 ist unzulässig.
(3) Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.
(4) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich, jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres, wie und in welchem Umfang seine Mitglieder Versorgungsinnovationen fördern und welche Auswirkungen die geförderten Versorgungsinnovationen auf die Versorgung haben. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt zu diesem Zweck die von seinen Mitgliedern zu übermittelnden statistischen Informationen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/13438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/13548 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG) - Drucksache 19/13438 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 3. 19/20708 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18793, 19/19365, 19/19655 Nr. 3 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Grigoris Aggeledis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18946- Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18943 - Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten d) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18944 - Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring und weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19137 - Patietenorientierung und Patietenbeteiligung in der Digitalisierung im Gesundheitswesen sicherstellen und dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauenBundestag Drucksachen · 1. Juli 2020
- 4. 19/21928 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2020
- 5. 20/179 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/98 - Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche KrankenversicherungBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2021
- 6. 20/98 - Kleine Anfrage: Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche KrankenversicherungBundestag Drucksachen · 18. November 2021
- 7. 20/12688 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12451 - Aktueller Stand zur Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche KrankenversicherungBundestag Drucksachen · 21. August 2024
- 8. 20/12451 - Kleine Anfrage: Aktueller Stand zur Förderung von Versorgungsinnovationen gemäß § 68b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche KrankenversicherungBundestag Drucksachen · 6. August 2024