Bei einer grenzüberschreitenden Vermittlung hat der Vermittler die Arbeitsuchende oder den Arbeitsuchenden vor Abschluss des Arbeitsvertrages in schriftlicher Form und auf seine Kosten in der eigenen Sprache der oder des Arbeitsuchenden oder in einer Sprache, die die oder der Arbeitsuchende versteht, zu informieren über:
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers,
- 2.
- den vorgesehenen Zeitpunkt des Beginns und die vorgesehene Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- 3.
- den Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
- 4.
- die zu leistende Tätigkeit,
- 5.
- die vertragliche Arbeitszeit,
- 6.
- das vertragliche Arbeitsentgelt, einschließlich vorgesehener Abzüge,
- 7.
- die Dauer des vertraglichen Erholungsurlaubs,
- 8.
- die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
- 9.
- einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind und
- 10.
- die Möglichkeit, die Beratungsdienste der Sozialpartner und staatlicher Stellen in Anspruch zu nehmen; hierbei sind mindestens beispielhaft die Beratungsstellen nach § 31 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder im Fall von Staatsangehörigen aus Drittstaaten mindestens beispielhaft die Beratungsstellen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zu nennen und die jeweils aktuellen Kontaktdaten der erwähnten Beratungsdienste anzugeben.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 11
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- 2. 19/29893 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28653, 19/29641 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24633 - Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen - Barrierefreiheit umfassend umsetzenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 3. 20/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des ZivilrechtsBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 4. 20/8030 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7767 - Geplante kontingentierte kurzzeitige BeschäftigungBundestag Drucksachen · 14. August 2023
- 5. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 6. 20/7394 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 7. 20/6496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des EntsenderechtsBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 8. 20/7406 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3, 20/7394 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023