(1) Die oder der Arbeitslose hat sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Das in Satz 1 genannte elektronische Verfahren muss die Voraussetzungen des § 36a Absatz 2a Nummer 1 Buchstabe a des Ersten Buches erfüllen. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.
(2) Ist die zuständige Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit der oder des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt eine Meldung an dem nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit war.
(3) Die Wirkung der Meldung erlischt
- 1.
- bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,
- 2.
- mit der Aufnahme der Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder als mithelfender Familienangehöriger, wenn die oder der Arbeitslose diese der Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
(4) Die zuständige Agentur für Arbeit soll mit der oder dem Arbeitslosen unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein persönliches Beratungs- und Vermittlungsgespräch führen. Dies ist entbehrlich, wenn das persönliche Beratungs- und Vermittlungsgespräch bereits in zeitlicher Nähe vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, in der Regel innerhalb von vier Wochen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt worden ist.
Fachbeiträge • 5
- 1. Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Oldenburg (gültig ab 01. 07.2002Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Oktober 2013
- 2. OLG Oldenburg Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate (Stand: 01.07.2001 in DM / ab 01.01.2002 in Euro)Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Oktober 2013
- 3. BSG Urteil vom 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. März 2011
- 4. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/17740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der AusbildungsförderungBundestag Drucksachen · 10. März 2020
- 2. 20/12779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 3. 20/14918 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14446 - 119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und SozialesBundestag Drucksachen · 7. Februar 2025
- 4. 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungBundestag Drucksachen · 7. September 2026