(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert, wenn
- 1.
- sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes, von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben,
- 2.
- die Maßnahme von einem Dritten durchgeführt wird,
- 3.
- die Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen soll und
- 4.
- die Durchführung der Maßnahme gesichert ist.
(2) Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2 500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder gefördertem Arbeitnehmer.
(3) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des selben Unternehmens vorzubereiten oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, auf eine Anschlussbeschäftigung in einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten. Durch die Förderung darf der Arbeitgeber nicht von bestehenden Verpflichtungen entlastet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Beschäftigten von Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform erwerbswirtschaftlich betrieben werden.
(4) Während der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung mit gleichartiger Zielsetzung ausgeschlossen.
Fachbeiträge • 1
- 1. Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2016, 9 TaBV 1519/15Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 16. August 2016
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/22938 - Kleine Anfrage: Transfergesellschaften zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 30. September 2020
- 2. 19/23804 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22938 - Transfergesellschaften zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit in der Corona-KriseBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2020
- 3. 19/21517 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. August 2020
- 4. 20/12779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 5. 20/12166 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11678 - Zukunft des grünen Stahls - Folgen des Aus des Klimatransformationsfonds für die Transformation der deutschen StahlindustrieBundestag Drucksachen · 2. Juli 2024
- 6. 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungBundestag Drucksachen · 7. September 2026