(1) Die Bundesagentur darf Sozialdaten nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben erforderlich ist. Ihre Aufgaben nach diesem Buch sind
- 1.
- die Feststellung eines Versicherungspflichtverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit,
- 2.
- die Erbringung von Leistungen der Arbeitsförderung,
- 3.
- die Erstellung von Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung,
- 4.
- die Überwachung der Beratung und Vermittlung durch Dritte,
- 5.
- die Zustimmung zur Zulassung der Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz, die Zustimmung zur Anwerbung aus dem Ausland sowie die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung-EU,
- 6.
- die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung,
- 7.
- die Unterrichtung der zuständigen Behörden über Anhaltspunkte von Schwarzarbeit, Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz,
- 8.
- die Überwachung der Melde-, Anzeige-, Bescheinigungs- und sonstiger Pflichten nach dem Achten Kapitel sowie die Erteilung von Auskünften,
- 9.
- der Nachweis von Beiträgen sowie die Erhebung von Umlagen für die ergänzenden Leistungen nach § 102 und das Insolvenzgeld,
- 10.
- die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
(2) Eine Verarbeitung für andere als die in Absatz 1 genannten Zwecke ist nur zulässig, soweit dies durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches angeordnet oder erlaubt ist.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/22801 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21766 - Prekäre Beschäftigung in verschiedenen Branchen und RegulierungsbedarfBundestag Drucksachen · 24. September 2020
- 2. 21/4522 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2222 - Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen - Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter d) zu dem Antrag der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/3606 - Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung e) zu dem Antrag der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3604 - Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen GrundsicherungBundestag Drucksachen · 4. März 2026