(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.
(2) Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
- 1.
- bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
- 2.
- der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
- 3.
- ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorliegen oder vorgelegen hätten.
(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.
(5) Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/12840 - Unterrichtung: Zweiter Gleichstellungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 2. 19/13324 - Kleine Anfrage: Frauen im gewerblich-technischen HandwerkBundestag Drucksachen · 19. September 2019
- 3. 19/23150 - Kleine Anfrage: Förderung von Existenzgründungen von ArbeitslosenBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 4. 19/24030 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23150 - Förderung von Existenzgründungen von ArbeitslosenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 5. 20/7810 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7535 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung internationaler Studierender als FachkräfteBundestag Drucksachen · 18. Juli 2023
- 6. 20/12779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 7. 20/14450 - Unterrichtung: Neunter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland Alt werden in Deutschland - Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Januar 2025
- 8. 21/4649 - Kleine Anfrage: Entwicklung von Kosten und Wirkung arbeitsmarktpolitischer InstrumenteBundestag Drucksachen · 12. März 2026