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20. Juli 2004
20. Juli 2004
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um
- 1.
- entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,
- 2.
- unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
- 3.
- Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen,
- 4.
- durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen,
- 5.
- Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Absatz 1 oder 2 nicht erfüllt,
- 6.
- im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Absatz 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder
- 7.
- im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Absatz 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen.
(2) Unberührt bleiben
- 1.
- die Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken,
- 2.
- landesrechtliche Vorschriften über die Enteignung zu den in Absatz 1 Nummer 6 genannten Zwecken.
Fachbeiträge • 11
- 1. MieterMagazin-Lexikon Stadtentwicklung (3)Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Februar 2019
- 2. Weitere Beschleunigung des WohnungsbausEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 15. September 2026
- 3. MieterMagazin-Lexikon Stadtentwicklung (3)Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Februar 2019
- 4. Erschließung rückwärtiger GrundstückeEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Juni 2020
- 5. Das verfassungswidrige Gesetz - und die unterlassene RichtervorlageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Januar 2015
- 6. StraßenbauEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. August 2026
- 7. BVerwG 4 BN 67.09, Beschluss vom 16. Juni 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 20/13026 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11308 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. September 2024
- 2. 20/7718 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenkenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 3. 21/8017 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7802 - Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen ProblemimmobilienBundestag Drucksachen · 14. September 2026
- 4. 21/4568 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4167 - Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 4. März 2026
- 5. 21/4167 - Kleine Anfrage: Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 18. Februar 2026
- 6. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026
- 7. 21/3615 - Antrag: Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen - Stopp von sogenannten SchrottimmobilienBundestag Drucksachen · 13. Januar 2026
- 8. 21/7735 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. August 2026