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20. Juli 2004
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden.
(2) Die Vorschriften des Dritten Kapitels Zweiter Teil Vierter Abschnitt zur Planerhaltung sind auch auf Flächennutzungspläne und Satzungen entsprechend anzuwenden, die auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes in Kraft getreten sind. Unbeschadet des Satzes 1 sind auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes unbeachtliche oder durch Fristablauf unbeachtliche Fehler bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Satzungen auch weiterhin für die Rechtswirksamkeit dieser Flächennutzungspläne und Satzungen unbeachtlich. Abweichend von Satz 1 sind für vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung in Kraft getretene Flächennutzungspläne und Satzungen die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden Vorschriften über die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, von Mängeln der Abwägung und von sonstigen Vorschriften einschließlich ihrer Fristen weiterhin anzuwenden.
(3) Auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes wirksame oder übergeleitete Pläne, Satzungen und Entscheidungen gelten fort.
Fachbeiträge • 14
- 1. BVerwG 4 BN 32.07, Beschluss vom 01. August 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 4 CN 9.14, Urteil vom 04. November 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 4 BN 23.08, Beschluss vom 09. Dezember 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 4 B 75.05, Beschluss vom 08. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 4 A 10.19, Urteil vom 16. März 2021Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 4 CN 2.06, Urteil vom 22. März 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 4 CN 1.07, Urteil vom 09. April 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 4 BN 1.13, Beschluss vom 15. Mai 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de