Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen. Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. Kann ein Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen. Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Absatz 3 auf die durch die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden; § 38 Satz 3 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 50
- 1. Normenkontrollverfahren gegen einen Flächennutzungsplan „Windpark“Eingeschränkter ZugriffStefan Fliege · www.anwalt-fliege.de · 8. Januar 2014
- 2. Wahlen 2021Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Mai 2021
- 3. Wahlen 2021Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Mai 2021
- 4. Das BaulandmobilisierungsgesetzEingeschränkter ZugriffWhytelabel · www.glock-liphart-probst.de · 18. Februar 2022
- 5. Wahlen 2021Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Mai 2021
- 6. Rechtmäßige Ausübung eines kommunalen VorkaufsrechtsEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Juni 2024
- 7. Notausgangnutzung zur Be- und Entladung im WohngebietEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 8. August 2013
- 8. Wenn das Wohngebiet an den Stall rückt - wie Landwirte ihre Rechte in der Bauleitplanung sichernEingeschränkter ZugriffNiclas Sommerfeld · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 30. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 2. 19/7375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 3. 19/8913 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8435 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 2. April 2019
- 4. 20/12785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben StandortBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 5. 21/797 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/568 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des BaugesetzbuchsBundestag Drucksachen · 8. Juli 2025