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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 1, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der in § 43 Absatz 2 genannten Aufwendungen 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches vereinbarten Vergütung. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 278 Euro nicht überschreiten. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 3, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des Neunten Buches erhalten. Wird für die Tage, an denen die Pflegebedürftigen im Sinne der Sätze 1 und 3 zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Fußnote
(+++ § 43a: Zur Nichtanwendung vgl. § 145 +++)
(+++ Hinweis: Leistungsbeträge gem. § 43a iVm § 30 SGB 11:
ab dem 1.1.2025 vgl. Bek. v. 14.11.2024 BAnz AT 12.12.2024 B7
(siehe: SGB11§30Bek 2025) +++)
Fachbeiträge • 40
- 1. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 5. Dezember 2012
- 2. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 1. November 2015
- 3. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 23. Januar 2024
- 4. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 15. März 2022
- 5. Stellungnahme/Gutachten SG2604010034 zu Regelungsvorhaben "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln" von "Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V."Eingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 6. Lobbyregister beim Deutschen BundestagEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 7. Lobbyregister beim Deutschen BundestagEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 8. Lobbyregister beim Deutschen BundestagEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de