Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2015
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1. Januar 2016
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1. Januar 2020
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29. Dezember 2022
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1. Juli 2023
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1. Januar 2024
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21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt dem Sondervermögen monatlich zum 20. des Monats zu Lasten des Ausgleichsfonds einen Betrag zu, der einem Zwölftel von 0,1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung des Vorjahres entspricht. Für die Berechnung des Abführungsbetrags wird der Beitragssatz gemäß § 55 Absatz 1 zugrunde gelegt.
(2) Die Zuführung nach Absatz 1 erfolgt erstmals zum 20. Februar 2015 und endet mit der Zahlung für Dezember 2033.
(3) Für das Jahr 2023 erfolgt die Zuführung nach Absatz 1 im Jahr 2024 in zwölf Raten in Höhe von je einem Zwölftel von 0,1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung des Vorjahres.
(4) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Zuführung an das Sondervermögen für die Jahre 2024 bis 2027 jährlich 700 Millionen Euro. Sie erfolgt monatlich zum 20. des Monats in zwölf Raten in Höhe von jeweils einem Zwölftel des Jahresbetrages. Nach dem Jahr 2027 werden die Zuführungen an das Sondervermögen nach Absatz 1 wieder aufgenommen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/31676 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31362 - PflegevorsorgefondsBundestag Drucksachen · 21. Juli 2021
- 2. 20/8765 - Unterrichtung: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes - Drucksache 20/8765 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 3. 20/14319 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/11131 - Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der SozialversicherungBundestag Drucksachen · 18. Dezember 2024
- 4. 20/12600 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung - Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher ReformenBundestag Drucksachen · 19. August 2024