Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Juli 2008
1. Juli 2008
>
Version
30. Oktober 2012
30. Oktober 2012
>
Version
1. Januar 2017
1. Januar 2017
>
Version
21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) Zur Sicherstellung der körperbezogenen Pflege, der pflegerischen Betreuung sowie der Haushaltsführung im Sinne des § 36 soll die Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, um dem Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen oder dem besonderen Wunsch des Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe zu entsprechen; Verträge mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum dritten Grad sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind unzulässig. In dem Vertrag sind Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu regeln; § 112 ist entsprechend anzuwenden. Die Vergütungen sind für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 Absatz 1 zu vereinbaren. In dem Vertrag ist weiter zu regeln, dass die Pflegekräfte mit dem Pflegebedürftigen, dem sie Leistungen der häuslichen Pflegehilfe erbringen, kein Beschäftigungsverhältnis eingehen dürfen. Soweit davon abweichend Verträge geschlossen sind, sind sie zu kündigen. Die Sätze 4 und 5 gelten nicht, wenn
- 1.
- das Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Mai 1996 bestanden hat und
- 2.
- die vor dem 1. Mai 1996 erbrachten Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse aufgrund eines von ihr mit der Pflegekraft abgeschlossenen Vertrages vergütet worden sind.
(2) Die Pflegekassen können bei Bedarf einzelne Pflegekräfte zur Sicherstellung der körperbezogenen Pflege, der pflegerischen Betreuung sowie der Haushaltsführung im Sinne des § 36 anstellen, für die hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Qualität ihrer Leistungen die gleichen Anforderungen wie für die zugelassenen Pflegedienste nach diesem Buch gelten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/13824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 2. 19/21554 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21258 - Auswirkungen der Mehrwertsteuerabsenkung auf das GesundheitssystemBundestag Drucksachen · 10. August 2020
- 3. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 4. 20/250 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/192 - Keine Corona-Impfpflicht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Karsten Hilse, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/193 - Keine Entscheidung über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung d) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/195 - Grundrechte sind keine Geimpftenrechte - Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werdenBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2021
- 5. 20/13175 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2024
- 6. 20/13900 - Unterrichtung: Achter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 22. November 2024
- 7. 21/7670 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. August 2026