5. November 2008
22. Januar 2026
(1) (weggefallen)
(2) Für Personen nach § 172c Abs. 1 Satz 1, deren Beschäftigungsverhältnis zu einem Unfallversicherungsträger erstmals nach dem 31. Dezember 2009 begründet worden ist, gelten die Zuweisungssätze, die in der Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 1 Satz 4 des Versorgungsrücklagegesetzes festgesetzt sind, entsprechend.
(3) Versorgungsausgaben für die in § 172c genannten Personenkreise, die ab dem Jahr 2030 entstehen, sowie Ausgaben, die anstelle von Versorgungsausgaben für diese Personenkreise geleistet werden, sind aus dem Altersrückstellungsvermögen zu leisten; die Aufsichtsbehörde kann eine frühere oder spätere Entnahme genehmigen.
(4) Soweit Unfallversicherungsträger vor dem 31. Dezember 2009 für einen in § 172c genannten Personenkreis Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung geworden sind, werden die zu erwartenden Versorgungsleistungen im Rahmen der Verpflichtungen nach § 172c entsprechend berücksichtigt. Wurde für die in § 172c genannten Personenkreise vor dem 31. Dezember 2009 Deckungskapital bei aufsichtspflichtigen Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gebildet, wird dieses anteilig im Rahmen der Verpflichtungen nach § 172c berücksichtigt.
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/10901 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 16/10289, 16/10693 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler ArbeitszeitregelungenBundestag Drucksachen · 12. November 2008
- 2. 16/9154 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2008
- 3. 18/2956 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über VersicherungenBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2014
- 4. 18/3900 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/2956, 18/3252 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über VersicherungenBundestag Drucksachen · 2. Februar 2015
- 5. 20/13639 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen UnfallversicherungBundestag Drucksachen · 6. November 2024