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22. Januar 2026
22. Januar 2026
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28. Mai 2026
28. Mai 2026
(1) In Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und keiner besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen nach Satz 1, wenn er einen Sicherheitsbeauftragten bestellt. Der Unfallversicherungsträger kann anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen ab der Bestellung bis zum Widerruf der Bestellung wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
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- 2. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 3. 21/2665 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. November 2025
- 4. 21/2141 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2025
- 5. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 6. 21/3538 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3273 - Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der ArbeitsschutzverwaltungenBundestag Drucksachen · 30. Dezember 2025
- 7. 21/4006 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Februar 2026
- 8. 21/4068 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3802 - Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KleinbetriebenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2026