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5. November 2008
5. November 2008
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22. Januar 2026
22. Januar 2026
(1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten.
(2) Soweit in einem Unternehmen Versicherte tätig sind, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist, kann auch dieser die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe überwachen. Beide Unfallversicherungsträger sollen, wenn nicht sachliche Gründe entgegenstehen, die Überwachung und Beratung abstimmen und sich mit deren Wahrnehmung auf einen Unfallversicherungsträger verständigen.
(3) Erwachsen dem Unfallversicherungsträger durch Pflichtversäumnis eines Unternehmers bare Auslagen für die Überwachung seines Unternehmens, so kann der Vorstand dem Unternehmer diese Kosten auferlegen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/1011 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/529 - Prüftätigkeit beim ArbeitsschutzBundestag Drucksachen · 1. März 2018
- 2. 19/9768 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch - Drucksache 19/8691 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 3. 19/22772 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) - Drucksache 19/21978 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 4. 19/22801 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21766 - Prekäre Beschäftigung in verschiedenen Branchen und RegulierungsbedarfBundestag Drucksachen · 24. September 2020
- 5. 19/25141 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21978, 19/22772, 19/23054 Nr. 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Marc Bernhard, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22923 - Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22488 - Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19551 - Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der LandwirtschaftBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2020
- 6. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 7. 20/1271 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/857 - Arbeitsschutzbedingungen entsandter Beschäftigter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 31. März 2022
- 8. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021