(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder auf Grund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert.
(2) Leitende Funktionen des Jugendamts oder des Landesjugendamts sollen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden.
(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter des Jugendamts und des Landesjugendamts sicherzustellen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/12037 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher GewaltBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 2. 19/13176 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. September 2019
- 3. 19/24827 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24282 - Frühe HilfenBundestag Drucksachen · 30. November 2020
- 4. 20/4980 - Unterrichtung: Nationaler Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2022 und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 5. 20/4836 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4562 - Forschung und Aufklärung - Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und JugendämternBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2022
- 6. 20/4160 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3606 - Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen RaumBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 7. 19/27481 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) - Drucksache 19/26107 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 8. 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021