Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2012
1. Januar 2012
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10. Juni 2021
10. Juni 2021
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31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich
- 1.
- die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte,
- 2.
- Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sowie
- 3.
- die bevorstehende Schließung der Einrichtung
(2) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung entsprechend Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung und deren Ergebnisse anzufertigen sowie eine mindestens fünfjährige Aufbewahrung der einrichtungsbezogenen Aufzeichnungen sicherzustellen. Auf Verlangen der Betriebserlaubnisbehörde hat der Träger der Einrichtung den Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung zu erbringen; dies kann insbesondere durch die Bestätigung eines unabhängigen Steuer-, Wirtschafts- oder Buchprüfers erfolgen. Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht umfasst auch die Unterlagen zu räumlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen nach § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 sowie zur Belegung der Einrichtung.
(3) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich erlaubnispflichtige Einrichtungen liegen oder der die erlaubnispflichtige Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen belegt, und die zuständige Behörde haben sich gegenseitig unverzüglich über Ereignisse oder Entwicklungen zu informieren, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 36
- 1. 19/10871 - Kleine Anfrage: Kinderbetreuung in NiedersachsenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2019
- 2. 19/11260 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10865 - Kinderbetreuung in BerlinBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019
- 3. 21/8274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/11266 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10871 - Kinderbetreuung in NiedersachsenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019
- 5. 19/11259 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10864 - Kinderbetreuung in BayernBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019
- 6. 19/11261 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10866 - Kinderbetreuung in BrandenburgBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019
- 7. 19/11258 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10863 - Kinderbetreuung in Baden-WürttembergBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019
- 8. 19/11267 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10872 - Kinderbetreuung in Nordrhein-WestfalenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2019