Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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19. Mai 2013
19. Mai 2013
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10. Juni 2021
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1. Januar 2023
1. Januar 2023
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31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Zum Zwecke der Erteilung der schriftlichen Auskunft nach Absatz 2 wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bei dem nach § 87c Absatz 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- 1.
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben werden,
- 2.
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
- 3.
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist.
(2) Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft von dem nach § 87c Absatz 6 Satz 1 zuständigen Jugendamt. Die Mutter hat dafür Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes oder des Jugendlichen anzugeben sowie den Namen, den das Kind oder der Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat. Bezieht sich die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 nur auf Teile der elterlichen Sorge, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft darüber, dass Eintragungen nur in Bezug auf die durch die Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen. Satz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 2. 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 3. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/12900 - Unterrichtung: Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - 17. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2024
- 5. 21/3541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 12. Januar 2026