Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang nach der Fristigkeit zu gliedern. Für die Gliederung nach der Fristigkeit ist die Restlaufzeit am Bilanzstichtag maßgebend.
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- 1. Tax Advice for Financial Service Providers in GermanyEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 7. Juli 2026