Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Wettbewerbverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.
(2) Das Verbot ist nichtig, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder wenn sich der Prinzipal die Erfüllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen versprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des Gehilfen die Verpflichtung übernimmt, daß sich der Gehilfe nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken werde.
(3) Unberührt bleiben die Vorschriften des § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Fachbeiträge • 29
- 1. Das BundesarbeitsgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bundesarbeitsgericht.de · 25. August 2022
- 2. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 3. Blog von Rechtsanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 21. November 2015
- 4. WettbewerbsverbotEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Juli 2025
- 5. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Mitarbeitern im Vermittlerbetrieb: Darauf kommt es anEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. September 2025
- 6. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Mitarbeitern im Vermittlerbetrieb: Darauf kommt es anEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. September 2025
- 7. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 21. November 2015
- 8. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 21. November 2015