Version
15. Dezember 2001
15. Dezember 2001
>
Version
1. Januar 2007
1. Januar 2007
>
Version
1. April 2012
1. April 2012
>
Version
23. Juli 2015
23. Juli 2015
>
Version
1. Januar 2020
1. Januar 2020
>
Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die das Unternehmensregister führende Stelle prüft, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgemäß und vollzählig übermittelt worden sind. Soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 erforderlich ist, darf die das Unternehmensregister führende Stelle die von den Landesjustizverwaltungen nach § 8b Absatz 3 Satz 2 übermittelten Daten verwenden.
(2) Gibt die Prüfung Anlass zu der Annahme, dass von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängige Erleichterungen oder die Erleichterung nach § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen, kann die das Unternehmensregister führende Stelle von der Kapitalgesellschaft innerhalb einer angemessenen Frist die Mitteilung der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 267 Abs. 5) oder Angaben zur Eigenschaft als Kapitalgesellschaft im Sinn des § 327a verlangen. Unterlässt die Kapitalgesellschaft die fristgemäße Mitteilung, gelten die Erleichterungen als zu Unrecht in Anspruch genommen.
(3) In den Fällen des § 325a Absatz 1 Satz 5 und des § 340l Absatz 2 Satz 6 kann im Einzelfall die Vorlage einer Übersetzung in die deutsche Sprache verlangt werden.
(4) Ergibt die Prüfung nach Absatz 1 Satz 1, dass die offen zu legenden Unterlagen nicht oder unvollständig übermittelt wurden, wird die jeweils für die Durchführung von Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 335, 340o und 341o zuständige Verwaltungsbehörde unterrichtet.
Fußnote
(+++ § 329 Abs. 1, 2 u. 4: Zur Anwendung vgl. § 160 Abs. 1 KAGB +++)
Fachbeiträge • 9
- 1. RechnungslegungEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de
- 2. News & BeiträgeEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de
- 3. Größenabhängige Erleichterungen bei der OffenlegungEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de · 13. Februar 2025
- 4. Der Jahresabschluss und seine Bedeutung in der PraxisEingeschränkter Zugriffhttps://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht
- 5. Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung (inkl. ehemals ADS)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/
- 6. Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung (inkl. ehemals ADS)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/
- 7. Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung (inkl. ehemals ADS)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/
- 8. Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung (inkl. ehemals ADS)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/