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1. Januar 2024
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6. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, sind die §§ 136 und 149 auf ihn nicht anzuwenden.
Fachbeiträge • 4
- 1. Zuordnung des verrechenbaren Verlustes bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines KommanditanteilsEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 21. Juni 2018
- 2. Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen ErgänzungsbilanzEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 13. Juli 2017
- 3. ErbfolgebesteuerungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. ErbfolgebesteuerungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va