23. Februar 2011
5. Januar 2026
(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt erworben oder veräußert werden sollen.
(2) Ein Tauschsystemvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den einzelne Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt getauscht oder auf andere Weise erworben oder veräußert werden sollen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Kauf Ferienwohnung - Vermittlungsvertrag und TauschsystemvertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. Mai 2026
- 2. Das Widerrufsrecht - Teil 06 - Finanzierungshilfen, RatenlieferungsvertraEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Monika Dibbelt Pascal Schöning · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 22. Oktober 2016
- 3. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 17/2764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und TauschsystemverträgeBundestag Drucksachen · 18. August 2010