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1. September 2009
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31. März 2020
31. März 2020
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
(2) Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig, so kann es die Einwilligung bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Familiengericht widerrufen. Der Widerruf bedarf der öffentlichen Beurkundung. Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.
(3) Verweigert der Vormund oder Pfleger die Einwilligung oder Zustimmung ohne triftigen Grund, so kann das Familiengericht sie ersetzen; einer Erklärung nach Absatz 1 durch die Eltern bedarf es nicht, soweit diese nach den §§ 1747, 1750 unwiderruflich in die Annahme eingewilligt haben oder ihre Einwilligung nach § 1748 durch das Familiengericht ersetzt worden ist.
Fachbeiträge • 14
- 1. Beschwerdeberechtigung des Anzunehmenden bei der Volljährigenadoption hinsichtlich des FamiliennamensEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 25. Oktober 2018
- 2. Die Patchworkfamilie 2.0 - Stiefkindadoption nun auch für unverheiratete PaareEingeschränkter ZugriffStefanie Kracke · www.anwalt-kindschaftsrecht.de · 5. März 2020
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- 7. Kindeswohlgefährdung - und keine Verfahrensfähigkeit der JugendlichenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juli 2021
- 8. Stiefkindadoption dient nicht nur dem Kindeswohl, sondern ist auch erforderlichEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 5. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/15618 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen FamilienBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 2. 19/28138 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der KinderrechteBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 3. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 5. 21/2997 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur VaterschaftsanfechtungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2025