Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2001
1. September 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fußnote
(+++ § 573a: Zur Anwendung vgl. § 578 Abs. 3 Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 180
- 1. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 6. Juli 2015
- 2. Kündigung durch den VermieterEingeschränkter ZugriffJannes Wagner · www.kanzlei-steinwachs.de · 2. Februar 2026
- 3. Jannes Wagner, Autor auf Kanzlei SteinwachsEingeschränkter ZugriffJannes Wagner · www.kanzlei-steinwachs.de · 2. September 2026
- 4. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 30. Juni 2015
- 5. Zum Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB bei Vorhandensein zusätzlicher gewerblich vermieteter RäumeEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 8. April 2015
- 6. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 8. April 2015
- 7. Jakobs, Juchem & Partner RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 15. November 2017
- 8. § 573a BGB: Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus erklärtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/2980 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025Bundestag Drucksachen · 28. November 2025
- 2. 21/7009 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/6019 - Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichenBundestag Drucksachen · 8. Juli 2026