31. Oktober 2009
13. Januar 2018
5. Januar 2026
(1) Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäß den §§ 675u, 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen Zahlungsdienstleisters, eines Zahlungsauslösedienstleisters oder einer zwischengeschalteten Stelle, so kann der Zahlungsdienstleister von dem anderen Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsauslösedienstleister oder der zwischengeschalteten Stelle den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm aus der Erfüllung der Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers gemäß den §§ 675u, 675y und 675z entsteht.
(2) Ist zwischen dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers und einem Zahlungsauslösedienstleister streitig, ob ein ausgeführter Zahlungsvorgang autorisiert wurde, muss der Zahlungsauslösedienstleister nachweisen, dass in seinem Verantwortungsbereich eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
(3) Ist zwischen dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers und einem Zahlungsauslösedienstleister streitig, ob ein Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsauslösedienstleister nachweisen, dass
- 1.
- der Zahlungsauftrag dem kontoführenden Zahlungsdienstleister gemäß § 675n zugegangen ist und
- 2.
- der Zahlungsvorgang im Verantwortungsbereich des Zahlungsauslösedienstleisters ordnungsgemäß aufgezeichnet sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
Fachbeiträge • 17
- 1. Untreue des Aufsichtsratsmitglieds Schädigung GesellschaftsvermögensEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 11. Mai 2019
- 2. News ACCONSIS, MünchenEingeschränkter Zugriffwww.acconsis.de · 22. April 2020
- 3. & SteuerberatungskanzleiEingeschränkter Zugriffwww.rsk-kanzlei.de · 28. Dezember 2020
- 4. Kreditlinie (offene) - Pfändung durch GläubigerEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 12. September 2013
- 5. Girokontokündigung - Befugnis der Bank zur Entgegennahme von ZahlungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. Februar 2013
- 6. Verfügungen über bankinterne FehlbuchungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Juni 2013
- 7. Rechtzeitigkeit einer Online-Überweisung bei SteuerzahlungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. März 2011
- 8. Pfändung in die KreditlinieEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Juli 2011
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 14/1931 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften hier:Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 1999
- 2. 14/3757 - Antwort: Sicherheit beim Online-Banking und Online-Broking -14/3603-Bundestag Drucksachen · 4. Juli 2000
- 3. 14/1987 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem GE der BReg 14/1539 und 14/1931 zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 3. November 1999
- 4. 14/9043 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) -14/8739- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Mai 2002
- 5. 14/1539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 7. September 1999
- 6. 14/745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Überweisungsgesetzes (ÜG)Bundestag Drucksachen · 12. April 1999
- 7. 15/1562 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003)Bundestag Drucksachen · 23. September 2003
- 8. 16/11643 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordung der Vorschriften über das Widerrufs- und RückgaberechtBundestag Drucksachen · 21. Januar 2009