Version
1. August 2001
1. August 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Wann und wie ist eine Enterbung möglich?Eingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 21. Mai 2021
- 6. Geburtsurkunde reicht zum Nachweis der Anerkennung einer rechtlichen AbstammungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 23. März 2018