Version
1. Oktober 2017
1. Oktober 2017
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Fachbeiträge • 130
- 1. VaterschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. Februar 2025
- 2. Eigenbedarfskündigung gegen die Schwiegermutter: Getrenntlebende Frau muss mitwirkenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 18. Juli 2025
- 3. Mann muss zur Hochzeit geschenktes Cabrio herausgebenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 5. Mai 2026
- 4. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Schnittstellen/NebengebieteEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Schnittstellen/NebengebieteEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Eigenbedarfskündigung gegen die Schwiegermutter: Getrenntlebende Frau muss mitwirkenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 18. Juli 2025
- 8. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va