(1) Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung weder weiter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen. Der Unternehmer ist berechtigt, die weitere Nutzung durch den Verbraucher zu unterbinden. Absatz 3 bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Unternehmer darf die Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die der Verbraucher bei der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat, nach der Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen. Dies gilt nicht, wenn die Inhalte
- 1.
- außerhalb des Kontextes des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts keinen Nutzen haben,
- 2.
- ausschließlich mit der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts durch den Verbraucher zusammenhängen,
- 3.
- vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können oder
- 4.
- vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden, sofern andere Verbraucher die Inhalte weiterhin nutzen können.
(3) Der Unternehmer hat dem Verbraucher auf dessen Verlangen die Inhalte gemäß Absatz 2 Satz 1 bereitzustellen. Dies gilt nicht für Inhalte nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3. Die Inhalte müssen dem Verbraucher unentgeltlich, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.
Fachbeiträge • 10
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- 2. Was regelt § 475a Absatz 1 BGB?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 24. Mai 2026
- 3. Verbraucherschutzgesetze in Deutschland: Wichtige NeuerungenEingeschränkter ZugriffLea Noemi Mackert Ll.M. (Technische Universität Dresden) · www.twobirds.com · 14. September 2026
- 4. Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 3 AnsprücheEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-online.de · 16. September 2026
- 5. Ab 2022: Neue Regelungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler InhalteEingeschränkter ZugriffDr. Daniel S. Huber · www.it-recht-kanzlei.de · 5. Januar 2022
- 6. FAQ: Mängelhaftung bei Verträgen über digitale Produkte ab 2022Eingeschränkter ZugriffDr. Daniel S. Huber · www.it-recht-kanzlei.de · 1. September 2024
- 7. Änderungen im BGB – Umsetzung der DigitaleEingeschränkter ZugriffDominik Görtz · www.goertz-legal.de · 29. April 2021
- 8. Neues Verbraucherrecht für OnlineEingeschränkter ZugriffDominik Görtz · www.goertz-legal.de · 25. März 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/27655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. März 2021