Version
1. September 2001
1. September 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Fachbeiträge • 19
- 1. Mietrecht 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. August 2011
- 2. BGH Urteil vom 07.12.2011 - VIII ZR 206/10Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 7. Dezember 2011
- 3. BGH Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 4. April 2007
- 4. OLG Frankfurt am Main Urteil vom 15.04.2011 - 2 U 192/10Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 15. April 2011
- 5. Mietvertrag 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. März 2013
- 6. "Kauf bricht nicht Miete" gilt auch zulasten des MietersEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 7. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024