13. Juni 2014
21. März 2016
5. Januar 2026
(1) Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt hat.
(2) Enthält bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gemäß § 492 Absatz 6. Enthält bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gemäß § 492 Absatz 6. In den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt.
(3) Die Widerrufsfrist beginnt im Falle des § 494 Absatz 7 bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag erst, wenn der Darlehensnehmer die dort bezeichnete Abschrift des Vertrags erhalten hat.
Fachbeiträge • 79
- 1. BGH, Urteil v. 05.11.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. November 2019
- 2. BGH, Urteil vom 14.02.2023 - XI ZR 152/22Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 12. Oktober 2026
- 3. BGH, Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 12. Oktober 2026
- 4. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 12. Oktober 2026
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- 6. Viele Verbraucherkreditverträge jetzt widerrufbarEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Notar Malte Beuster · www.brs-rechtsanwaelte.de · 3. Juni 2025
- 7. Immobilienkredit kündigen als DarlehensnehmerEingeschränkter ZugriffRechtsanwältin Corinna Ruppel · www.cdr-legal.de · 23. September 2026
- 8. Fehlerhafte WiderrufsinformationenEingeschränkter Zugriffwww.anwalt-kg.de · 14. August 2017
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 17/12637 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 6. März 2013
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- 4. 18/7584 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/6410 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2741 - Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und ÜberziehungskrediteBundestag Drucksachen · 17. Februar 2016
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- 7. 21/2459 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge - Drucksache 21/1851 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025
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