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1. Januar 2002
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1. August 2002
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23. Februar 2011
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt, in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abzufassen, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Ist der Verbraucher Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats, so kann er statt der Sprache seines Wohnsitzstaats auch die oder eine der Amtssprachen des Staats, dem er angehört, wählen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die vorvertraglichen Informationen und für die Widerrufsbelehrung.
(2) Ist der Vertrag von einem deutschen Notar zu beurkunden, so gelten die §§ 5 und 16 des Beurkundungsgesetzes mit der Maßgabe, dass dem Verbraucher eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der von ihm nach Absatz 1 gewählten Sprache auszuhändigen ist.
(3) Verträge, die Absatz 1 Satz 1 und 2 oder Absatz 2 nicht entsprechen, sind nichtig.
Fachbeiträge • 6
- 1. Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen beim TeilzeitwohnrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. Mai 2026
- 2. Fristauslösung bei RatenliefEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Monika Dibbelt Pascal Schöning · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 8. Januar 2017
- 3. Widerrufsbelehrung bei Vertr�Eingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Monika Dibbelt Pascal Schöning · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 18. November 2016
- 4. Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Arne Maier · www.rechtsrat.ws · 30. Juni 2006
- 5. Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Arne Maier · www.rechtsrat.ws · 30. Juni 2006
- 6. Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Arne Maier · www.rechtsrat.ws · 30. Juni 2006
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/1856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des BehandlungsvertragsrechtsBundestag Drucksachen · 29. September 2025