Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2001
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1. Januar 2009
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26. November 2020
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1. Mai 2025
1. Mai 2025
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend,
- 1.
- wenn sich der Ehename, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, ändert oder
- 2.
- wenn sich in den Fällen der §§ 1617, 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung ändert.
(3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 5
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/10997 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9041 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und GeburtsnamensrechtsBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 2. 20/9041 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und GeburtsnamensrechtsBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 3. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 5. 21/2997 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur VaterschaftsanfechtungBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2025