(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Fachbeiträge • 85
- 1. Hofübergabe - und der RücktrittEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. März 2016
- 2. Wann liegt „grober Undank“ vor?Eingeschränkter ZugriffAndreas Abel · www.protego.legal · 14. August 2024
- 3. Wenn Dank zur Pflicht wird: Wann Schenkungen wegen groben Undanks widerrufen werden könnenEingeschränkter ZugriffAndreas Abel · www.protego.legal · 15. August 2025
- 4. Wann ist das möglich?Eingeschränkter Zugriffwww.joensson.de · 10. März 2026
- 5. Haus an Enkel übertragen ✓ Freibetrag 200.000€ & SteuervorteileEingeschränkter Zugriffwww.joensson.de · 7. Oktober 2025
- 6. Rechte & AlternativenEingeschränkter ZugriffStefan Jönsson · www.joensson.de · 10. Juli 2025
- 7. Rückforderung von Schenkungen ✓ 10Eingeschränkter Zugriffwww.joensson.de · 6. Januar 2026
- 8. 10-Jahres-Frist erklärtEingeschränkter Zugriffwww.joensson.de · 5. Mai 2026