Version
30. Juni 2000
30. Juni 2000
>
Version
13. Juni 2014
13. Juni 2014
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Fachbeiträge • +500
- 1. Diese Besonderheiten sind im B2B-Shop zu erfüllenEingeschränkter ZugriffYvonne Bachmann · www.haendlerbund.de · 28. Juni 2021
- 2. Preisangaben nach der DL-InfoVEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. März 2013
- 3. Private oder unternehmerische Vermögensverwaltung - und die notarielle BeurkundungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. September 2020
- 4. BAG Beschluss vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 (veröffentlicht am 22.01.1998)Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 22. Januar 1998
- 5. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 1. Januar 2025
- 6. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 1. Januar 2025
- 7. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 1. Januar 2025
- 8. Zwingende Überlegungsfrist vor dem GrundstückskaufEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. März 2013