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15. Dezember 2001
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31. Dezember 2006
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30. September 2009
30. September 2009
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. Wird das Vereinsregister maschinell geführt, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck, an die der beglaubigten Abschrift ein amtlicher Ausdruck.
(2) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung von Daten aus maschinell geführten Vereinsregistern durch Abruf ermöglicht, ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass
- 1.
- der Abruf von Daten die zulässige Einsicht nach Absatz 1 nicht überschreitet und
- 2.
- die Zulässigkeit der Abrufe auf der Grundlage einer Protokollierung kontrolliert werden kann.
(3) Der Nutzer ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zu Informationszwecken verwenden darf. Die zuständige Stelle hat (z. B. durch Stichproben) zu prüfen, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die nach Satz 1 zulässige Einsicht überschritten oder übermittelte Daten missbraucht werden.
(4) Die zuständige Stelle kann einen Nutzer, der die Funktionsfähigkeit der Abrufeinrichtung gefährdet, die nach Absatz 3 Satz 1 zulässige Einsicht überschreitet oder übermittelte Daten missbraucht, von der Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren ausschließen; dasselbe gilt bei drohender Überschreitung oder drohendem Missbrauch.
(5) Zuständige Stelle ist die Landesjustizverwaltung. Örtlich zuständig ist die Landesjustizverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das betreffende Amtsgericht liegt. Die Zuständigkeit kann durch Rechtsverordnung der Landesregierung abweichend geregelt werden. Sie kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen. Die Länder können auch die Übertragung der Zuständigkeit auf die zuständige Stelle eines anderen Landes vereinbaren.
Fachbeiträge • 164
- 1. BGH, Urt. v. 16.07.2020, IX ZR 298/19Eingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 20. Oktober 2020
- 2. BGH, Beschluss v. 30.04.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 30. April 2020
- 3. BGH, Urteil v. 22.09.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. September 2020
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Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/7560 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)Bundestag Drucksachen · 17. Februar 2016
- 2. 19/4671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 3. 18/11613 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der VerwaltungsvollstreckungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 4. 19/18301 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17366 - Verfahren der türkischen Justiz gegen Mitglieder kurdischer Vereine aus DeutschlandBundestag Drucksachen · 23. März 2020
- 5. 19/19859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im AuslandBundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 6. 19/29763 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 7. 19/28173 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des StiftungsrechtsBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 8. 20/14301 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13824 - Ausbildung von Imamen in Deutschland am IslamkollegBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2024