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Version
1. Januar 2022
1. Januar 2022
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Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher
- 1.
- digitale Produkte oder
- 2.
- einen körperlichen Datenträger, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient,
(2) Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher eine Sache schenkt, die digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, gilt der Anwendungsausschluss nach Absatz 1 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Schuldrecht 3.0 - die Digitalisierung hält Einzug ins BGBEingeschränkter ZugriffClarissa Von Bormann · www.lindenpartners.eu · 10. März 2021
- 2. Führt das Lending und Staking von Coins zur Verlängerung der Haltefrist?Eingeschränkter ZugriffMatthias Lechleitner · www.slk-rechtsanwaelte.de · 5. Mai 2021
- 3. juris STAUDINGER GesamtausgabeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 4. juris STAUDINGER GesamtausgabeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 5. juris STAUDINGER GesamtausgabeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
- 6. juris STAUDINGER GesamtausgabeEingeschränkter Zugriffwww.juris.de
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. März 2021