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18. August 2006
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 155
- 1. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Nachlassverbindlichkeiten im Erbschaftsteuerrecht: Abzugsfähigkeit und aktuelle EntwicklungenEingeschränkter ZugriffMatthias E. Grimme · https://www.gwgl-hamburg.de/ · 20. April 2026
- 4. Nachlassverbindlichkeiten im Erbschaftsteuerrecht: Abzugsfähigkeit und aktuelle EntwicklungenEingeschränkter ZugriffMatthias E. Grimme · https://www.gwgl-hamburg.de/ · 20. April 2026
- 5. Kanzleiführung professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/
- 7. Was ist neu auf der Seite?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 18. Juli 2017
- 8. Praktikum muss vergütet werdenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021