Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2002
1. September 2002
>
Version
1. Juli 2023
1. Juli 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Verfassung der Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft und insbesondere die Satzung bestimmt.
(2) Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise den mutmaßlichen Willen des Stifters zu beachten.
Fachbeiträge • 261
- 1. Eine Transformation der Vergabe - Ringparabel 2.0Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.abante.de · 23. Januar 2025
- 2. so geht es sicherEingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 23. September 2026
- 3. Der Teilzeit-WohnrechtevertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Mai 2026
- 4. Kauf Ferienwohnung - Vermittlungsvertrag und TauschsystemvertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. Mai 2026
- 5. BVerfG, Urteil v. 04.03.2024Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. März 2024
- 6. Das Wahlrecht für die GbR im neuen BeschlussmängelrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. Mai 2026
- 7. Vertrag über ein langfristiges UrlaubsproduktEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Mai 2026
- 8. Die gesetzliche Grundlagen für StiftungsvorständeEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026