Version
31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
>
Version
13. Januar 2018
13. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden.
(2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2
- 1.
- sind § 675s Absatz 1, § 675t Absatz 2, § 675x Absatz 1, § 675y Absatz 1 bis 4 sowie § 675z Satz 3 nicht anzuwenden;
- 2.
- darf im Übrigen zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers von den Vorschriften dieses Untertitels abgewichen werden.
(3) Für Zahlungsvorgänge, die nicht in Euro erfolgen, können der Zahlungsdienstnutzer und sein Zahlungsdienstleister vereinbaren, dass § 675t Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
(4) Handelt es sich bei dem Zahlungsdienstnutzer nicht um einen Verbraucher, so können die Parteien vereinbaren, dass § 675d Absatz 1 bis 5, § 675f Absatz 5 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Absatz 2, die §§ 675p sowie 675v bis 676 ganz oder teilweise nicht anzuwenden sind; sie können auch andere als die in § 676b Absatz 2 und 4 vorgesehenen Fristen vereinbaren.
Fachbeiträge • 8
- 1. BankgeschäfteEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 2. Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 27. Januar 2015
- 3. Unwirksamkeit verschiedener Entgeltklauseln einer SparkasseEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 9. Dezember 2017
- 4. Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von GeschäftsgirokontenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 28. Juli 2015
- 5. Wirksamkeit von Gebührenpflicht für smsTAN beim OnlineEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 25. Juli 2017
- 6. Zur Frage der Wirksamkeit von Entgeltklauseln für Buchungen bei der Führung privater GirokontenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 27. Januar 2015
- 7. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va